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Ultraschallbild

Die vorgeburtliche Diagnostik

Mit der vorgeburtliche (pränatale) Diagnostik kann festgestellt oder ausgeschlossen werden, ob eine Behinderung oder Erkrankung des ungeborenen Kindes vorliegen. Hierbei wird gezielt nach Abweichungen vom "Normalen" gesucht. Diese Diagnostik gehört seit längerer Zeit zum Routineprogramm der Schwangerschaftsvorsorge. Dafür stehen verschiedene Untersuchungsverfahren zur Verfügung. Diese sind wie folgt:
  • Triple-Test (Zum Erkennung des Down-Syndroms)
  • Hormonbestimmung
  • Ultraschall Screening (Vermessen des Feten und suche nach Abweichungen)
  • Nackenfaltenmessung (Nackenödem mit Ultraschall)
  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)
  • Blutflussmessung (Doppler-Sonographie)
  • Chorionzottenbiopsie (Entnahme von Zellen aus der Plazenta in einem frühen Stadium)
  • Plazentabiopsie (Entnahme von Zellen aus dem Plazentagewebe)
  • Fetoskopie (Betrachtung des Feten mit einem speziellen Endoskop)
Bei diesen Untersuchungen können nicht alle Behinderungen oder Fehlbildungen festgestellt werden. In der Regel werden etwa bis zu 95% aller Kinder gesund geboren.

Der Mutterpass

Jede schwangere Frau bekommt am Anfang der Schwangerschaft von der Frauenärztin ihren Mutterpass ausgehändigt. Im Mutterpass werden die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Z.B.:
  • Blutgruppe
  • Rhesusfaktor
  • Röteln-Titer (Konzentrationsangabe von Antikörpern)
  • Ultraschalluntersuchungen
  • CTG (Die Überwachung der Herzfrequenz des ungeborenen Kindes)
Weiterhin werden im Mutterpass die:
  • Geburt
  • Wochenbett der Mutter
  • Und Untersuchungen des Neugeborenen
dokumentiert.

!! Während der gesamten Schwangerschaft sollten Sie ihren Mutterpass immer bei sich haben.

Was bedeuten die Abkürzungen im Mutterpass?

  • o.B. -> ohne Befund
  • V.a. -> Verdacht auf
  • SS -> Schwangerschaft
  • SSW -> Schwangerschaftswoche
  • negativ [ neg. - Ø ] -> negativer Befund
    • E Ø - neg. = kein Eiweiß im Urin
    • Ödeme Ø - neg. = keine Ödeme
  • positiv [ pos. + ] -> positiver Befund
    • HT + pos. = Herztöne zu hören
    • E + pos. = Eiweiß im Urin

Gesetzlich geregelte Untersuchungen

Die nachfolgenden Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind gesetzlich geregelt und werden von den Krankenkassen übernommen.
  • regelmäßige Vorsorgeuntersuchung bei der Frauenärztin/ Frauenarzt
  • Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Blutdruckmessung
  • Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor
  • drei Ultraschalluntersuchungen
  • Röteln-Test
  • Untersuchung auf Ödeme/Varizen (Krampfadern)
  • Hämoglobin Bestimmung
  • zwei Antikörper-Suchtests
  • Lues-Suchreaktion (Mithilfe der Lues-Suchreaktion wird ermittelt, ob Syphilis-Erreger im Körper der Mutter vorliegen.)
  • Röteln-Test
  • Hepatitis B Bestimmung
  • Chlamydien-Nachweis (Sind Bakterien und lösen hier insbesondere Erkrankungen der Schleimhäute im Augen-, Atemwegs- und Genitalbereich aus mit teilweise schwerwiegenden Folgen wie Erblindung oder Unfruchtbarkeit.)

Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird:
  • die Lage des Kindes festgestellt
  • die kindlichen Herztöne überprüft
  • das Wachstum der Gebärmutter kontrolliert
Auch gehört die Beratung zur Lebensführung und Ernährung in der Schwangerschaft dazu.

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