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Leistungen der Krankenkasse

Die allermeisten Kosten, die durch eine Schwangerschaft und die Geburt entstehen, werden von Ihre Krankenkasse übernommen.

Schwangerschaftsgymnastik

Geburtsvorbereitungskurse übernimmt die Krankenkasse nur, wenn der Kurs von Hebammen geleitet wird. Hebammen rechnen selbst mit den Krankenkassen ab. Kurse die von Geburtsvorbereiterinnen oder Krankengymnastinnen angeboten und geleitet werden, werden in der Regel von den Krankenkassen nicht erstattet. Deshalb fragen Sie bevor Sie sich anmelden, ob die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Wenn Ihr Mann oder Lebenspartner Sie bei dem Kurs begleitet, muss er seinen Anteil selbst bezahlen.

Mutterschaftsgeld

Die Krankenkasse bezahlt auch Mutterschaftsgeld oder Entbindungsgeld. Wichtig: Das Mutterschaftsgeld muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu ist die Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins durch einen Arzt oder eine Hebamme erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen.

Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:
  • für das erste, zweite und dritte Kind monatlich 154 €
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 179 €
Ab dem 01. Januar 2007 gilt:
Kindergeld gibt es grundsätzlich
  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr,
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gilt die oben genannte Regelung für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld entfällt, falls das Kind ein eigenes Einkommen hat und mehr als 7.680 € im Jahr verdient.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.

Elterngeld beantragen

In Rheinland-Pfalz sind die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie der Landkreise zuständig für die Ausführung vom Elterngeld.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht helfen kann, können Sie sich an das:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinland-Pfalz - Landesjugendamt -
Rheinallee 97 - 101
55118 Mainz
Tel.: 0 61 31/9 67-0

wenden.

Den Antrag auf Elterngeld können Sie ab dem Tag der Geburt bei Ihrer Erziehungsgeldstelle vor Ort abgeben. Den Antrag für das Elterngeld sollten Sie bereits vor der Geburt abholen, damit Sie nicht soviel Zeit verlieren.
Hinweis: Das Elterngeld wird für bis zu drei Monate nach der Geburt rückwirkend gezahlt.

Zu dem Antrag benötigen Sie noch:
  • die Geburtsurkunde
  • Einkommensnachweis bzw. den Einkommenssteuerbescheid
  • Bescheinungen für das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und des Arbeitgebers
  • Bei Teilzeitarbeit einen Nachweis der Arbeitsstundenzahl vom Arbeitgeber
Im Normalfall wird das Elterngeld über 12 Monate bezahlt. Auf Wunsch kann der Betrag halbiert werden und das Elterngeld wird dann über 24 Monate bezahlt.
Auf der Internetseite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgekürzt BMFSFJ können sie mit dem Elterngeldrechner sich schon einmal Ihr Elterngeld berechnen lassen. Elterngeldrechner