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Leistungen der Krankenkasse
Die allermeisten Kosten, die
durch eine Schwangerschaft und die Geburt entstehen, werden
von Ihre Krankenkasse übernommen. |
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Schwangerschaftsgymnastik
Geburtsvorbereitungskurse übernimmt
die Krankenkasse nur, wenn der Kurs von Hebammen geleitet
wird. Hebammen rechnen selbst mit den Krankenkassen ab.
Kurse die von Geburtsvorbereiterinnen oder Krankengymnastinnen
angeboten und geleitet werden, werden in der Regel von den
Krankenkassen nicht erstattet. Deshalb fragen Sie bevor
Sie sich anmelden, ob die Kosten von Ihrer Krankenkasse
übernommen werden. Wenn Ihr Mann oder Lebenspartner
Sie bei dem Kurs begleitet, muss er seinen Anteil selbst
bezahlen. |
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Mutterschaftsgeld
Die Krankenkasse bezahlt auch
Mutterschaftsgeld oder Entbindungsgeld. Wichtig: Das Mutterschaftsgeld
muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Dazu ist die
Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins durch einen
Arzt oder eine Hebamme erforderlich. Nähere Auskünfte erteilen
die Krankenkassen. |
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Kindergeld
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig
gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und
beträgt:
- für das erste, zweite und dritte Kind monatlich 154
€
- für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 179
€
Ab dem 01. Januar 2007 gilt:
Kindergeld gibt es grundsätzlich
- für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
- für Kinder in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr,
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung
nicht beginnen oder fortsetzen können, gilt die oben genannte
Regelung für Kinder in Ausbildung.
Das Kindergeld entfällt, falls das Kind ein eigenes Einkommen
hat und mehr als 7.680 € im Jahr verdient.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch
die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. |
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Elterngeld beantragen
In Rheinland-Pfalz sind die
Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen
Städte sowie der Landkreise zuständig für die
Ausführung vom Elterngeld.
Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen
Ihre Elterngeldstelle nicht helfen kann, können Sie sich
an das:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinland-Pfalz - Landesjugendamt -
Rheinallee 97 - 101
55118 Mainz
Tel.: 0 61 31/9 67-0
wenden.
Den Antrag auf Elterngeld können Sie ab dem Tag der Geburt
bei Ihrer Erziehungsgeldstelle vor Ort abgeben. Den Antrag
für das Elterngeld sollten Sie bereits vor der Geburt
abholen, damit Sie nicht soviel Zeit verlieren.
Hinweis: Das Elterngeld wird für bis zu drei Monate
nach der Geburt rückwirkend gezahlt.
Zu dem Antrag benötigen Sie noch:
- die Geburtsurkunde
- Einkommensnachweis bzw. den Einkommenssteuerbescheid
- Bescheinungen für das Mutterschaftsgeld von der
Krankenkasse und des Arbeitgebers
- Bei Teilzeitarbeit einen Nachweis der Arbeitsstundenzahl
vom Arbeitgeber
Im Normalfall wird das Elterngeld über 12 Monate bezahlt.
Auf Wunsch kann der Betrag halbiert werden und das Elterngeld
wird dann über 24 Monate bezahlt.
Auf der Internetseite vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend abgekürzt BMFSFJ können
sie mit dem Elterngeldrechner sich schon einmal Ihr Elterngeld
berechnen lassen. Elterngeldrechner
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